Startseite Startseite

Illegale Entsorgung von Grünschnitt verboten

 

Die Bauhof-Mitarbeiter der Samtgemeinde Bersenbrück stoßen bei ihren täglichen Fahrten durch die Mitgliedsgemeinden immer wieder auf illegal deponierte Haufen von Hecken- oder Rasenschnitt sowie sonstigen Grünabfällen aus Gärten und Grundstücken.

 

1 gruen

Illegal entsorgter Grünabfall in Naturanlagen wie hier hinter der Oberschule in Ankum fällt auf.

Die Verwaltung der Samtgemeinde weist darauf hin, dass das illegale Entsorgen von pflanzlichen Abfällen strafbar ist und mit Bußgeldern belegt werden kann.

Wer nicht genügend Platz auf dem eigenen Grundstück hat, um pflanzliche Gartenabfälle zu kompostieren, kann diese zu den Grünabfallsammelplätzen der AWIGO bringen, etwa nach Ankum-Holsten oder nach Woltrup-Wehbergen. Die Ablieferung von Grünabfällen bis zwei Kubikmeter ist für Privatpersonen übrigens kostenlos. Infos dazu gibt es unter Grünplätze – AWIGO.

Text und Foto: Samtgemeinde Bersenbrück